Outplacementberatung
Die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses ist für den betroffenen Mitarbeiter eine außergewöhnliche Belastungssituation. Gleichermaßen trifft dies auf den Arbeitgeber zu. Nicht selten stehen arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen auf der Tagesordnung. Outplacement ist eine vernünftige Möglichkeit, sich in schwierigen Situationen, für alle Seiten verträglich, zu trennen. Diese Methode hat sich in der Vergangenheit bewährt.
Entscheidend ist die von beiden Seiten angestrebte einvernehmliche Lösung, d.h. für den Arbeitnehmer eine neue berufliche Perspektive und für den Arbeitgeber eine Trennung ohne Konflikte.
Mit der Vermittlung des Arbeitnehmers in eine neue Anstellung endet der Beratungsauftrag. Gerichtliche Streitigkeiten und kostenintensive Auseinandersetzungen werden vermieden und gleichzeitig die Interessen aller Vertragsseiten gewahrt. Nicht zuletzt wird die soziale Verantwortung des Arbeitgebers für seinen Mitarbeiter nach innen und außen positiv sichtbar.